„World Wildlife Day“

Köln - 03. März 2023


„World Wildlife Day“: Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wird 50 Jahre alt

 

Als Resultat der jüngsten Vertragsstaatenkonferenz im November in Panama werden rund 460 Arten neu gelistet – Kölner Zoo leistet mit internationalen Partnern dafür bedeutende Forschungsbeiträge und Zuarbeit. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln sorgt auf kommunaler Ebene für die rechtliche Umsetzung der Artenschutzvorschriften.


                              

 

Genau vor 50 Jahren, am 3. März 1973, wurde mit dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, CITES) eines der bedeutendsten internationalen Abkommen zum Naturschutz geschlossen. Das Washingtoner Artenschutzabkommen umfasst heute mit rd. 6.000 Tier- und 32.000 Pflanzenarten so viele Tierarten wie noch nie. Mehr als 180 Staaten sind heute Vertragspartner, wenn es darum geht, bedrohte Arten zu schützen. Grund war ein bereits damals starker Artenschwund. Tiger, Meeresschildkröten, Nashörner oder Elefanten waren unter den ersten Spezies, die auf die Liste der geschützten Arten kamen. Der Handel mit ihnen wurde entweder völlig verboten oder kontrolliert und reguliert. Nach wie vor stellt der Handel mit bedrohten Arten neben dem Verlust der Lebensräume eine wesentliche Bedrohung der Artenvielfalt dar. Trotz der Verbote und Beschränkungen befinden sich illegale Exemplare im Handel – denn hiermit lässt sich viel Geld verdienen.

 

Alle drei Jahre wird bei einer Konferenz der Vertragsstaaten über neu zu listende Tier- und Pflanzenarten entschieden. Sie tagte zuletzt im vergangenen November in Panama, Zoodirektor Prof. Theo B. Pagel war für den Weltzooverband (WAZA) mit dabei. Auf diesen Tagungen müssen Experten den Bedrohungsstatus immer wieder neu erforschen und beurteilen. Denn inzwischen haben sich Handelstrends verlagert und verändert. So ist zum Beispiel der Handel mit wilden Papageien in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Auch Störkaviar kommt mittlerweile hauptsächlich aus Aquakultur und nicht mehr wie früher aus illegalem Fang aus dem Schwarzen Meer. Dagegen ist die Nachfrage nach seltenen Reptilien konstant geblieben, sodass auf der jüngsten Konferenz z.B. rd. 50 Schildkrötenarten neu in das Schutzabkommen aufgenommen wurden.

 

Auch Frösche und Fische müssen verstärkt geschützt werden. So erhalten nun beispielsweise der Lemur-Laubfrosch und Zebrawelse, die nur in einem einzigen Fluss in Brasilien vorkommen, einen besonderen Schutzstatus. Bedrohte tropische Baumarten geraten ebenfalls immer mehr ins Zentrum der Anstrengungen. Hier wurden zuletzt 15 Baumarten auf die Liste hinzugenommen. Dennoch ist illegaler Handel und Schmuggel in vielen Ursprungsländern noch an der Tagesordnung – zum Beispiel beim Elfenbein, Nashorn-Horn oder beim Tropenholz. Die Länder der Europäischen Union und damit auch Deutschland spielen als Abnehmerländer eine tragende Rolle.

 

Die Arbeit der Artenschutzbehörde

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wird durch europäische und nationale Vorschriften umgesetzt und ergänzt. In Köln ist für die Einhaltung der  artenschutzrechtlichen Bestimmungen die Untere Naturschutzbehörde beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt zuständig. Vom illegalen Handel betroffen sind sowohl lebende Tiere und Pflanzen als auch Produkte aus geschützten Arten. Insbesondere im Haustierbereich tauchen immer wieder auch Exemplare mit gefälschten Herkunftspapieren auf. Hiervon sind vor allem Vögel, Reptilien und Amphibien betroffen. Um den Handel mit illegal gehandelten Tieren und Pflanzen einzudämmen, führt die Untere Naturschutzbehörde regelmäßig Kontrollen einschließlich der Überprüfung des Onlinehandels durch. Nur durch diese Kontrollen ist ein umfassender Vollzug der Artenschutzvorschriften möglich. Hierbei helfen weitreichende Befugnisse wie Zutrittsrecht zu Geschäftsräumen und die Möglichkeit, Einziehungen illegaler Tiere und Pflanzen oder deren Produkte vorzunehmen. Zudem ist die Untere Naturschutzbehörde auch für die Überprüfung der umfangreichen Nachweispflichten beim Handel im gewerblichen Bereich und bei Privatpersonen zuständig. Zu den Pflichten der Halter besonders geschützter Wirbeltierarten gehört u.a. die Meldepflicht. Die Anmeldung muss nun auch für die neu unter Schutz gestellten Tierarten erfolgen.

 

Illegale Gegenstände gelangen auch z.B. als Urlaubssouvenirs nach Köln, so unter anderem auch Elfenbeinschnitzereien, Riesenmuscheln und Steinkorallen, Produkte aus Krokodil- oder Schlangenleder sowie Musikinstrumente aus geschützten Hölzern. Ein weniger bekanntes Beispiel stellt der Handel mit Erdorchideen aus Wildsammlungen in der Türkei oder dem Iran dar. Die Knollen der Orchideen werden zu dem traditionellen Getränk „Salep“ verarbeitet. Hier hat die Untere Naturschutzbehörde Köln dazu beigetragen ein Verfahren zu etablieren, durch das Erdorchideen in Pulvermischungen nachgewiesen werden können.

Es ist nicht ausreichend und auch nicht glaubwürdig beim Thema Handel mit bedrohten Arten international Forderungen, zum Beispiel in Bezug auf den Elfenbeinhandel zu stellen. Hier gilt es mit gutem Beispiel voranzugehen und die Messlatte an das eigene Handeln ebenfalls hoch anzulegen, denn der Handel mit Wildtieren findet nicht nur in fernen Ländern und mit exotischen Arten statt. Auch vor unserer eigenen Haustür werden illegal Singvögel, Amphibien und Reptilien für den Haustiermarkt gefangen und vermarktet. Auch der Handel mit diesen Arten stellt ein lukratives Geschäft dar. So wurden In den vergangenen Jahren vor allem zahlreiche Singvögel, wie Stieglitze, Erlenzeisige aber auch seltener Arten wie Pirol und Bienenfresser durch die Untere Naturschutzbehörde in Köln eingezogen und ausgewildert oder in Zuchtgruppen beim Zoo Köln eingestellt.

Die Mitarbeiter*innen des Kölner Zoos unterstützen die Arbeit des Artenschutzvollzugs als Sachverständige und bei der Unterbringung beschlagnahmter Tiere deutschlandweit. Diese gute Zusammenarbeit hilft, die Ziele des Artenschutzes umzusetzen.

 

Artenschätzer und -schützer: Kölner Zoo leistet Forschungsarbeit

Biologen des Kölner Zoos haben mit ihrer Forschungsarbeit bereits mehrfach in Kooperation mit Partnerorganisationen entscheidend dazu beigetragen, dass hochbedrohte Arten in das Washingtoner Artenschutzabkommen aufgenommen oder hochgestuft wurden: so z.B. Krokodil- und Warzenmolche, Krokodilschwanzechsen, der Psychedelische Felsengecko und Tigergeckos. Erst jüngst bei der Vertragsstaatenkonferenz in Panama erreichten es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vom Kölner Zoo, dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Institut für Ökologie und Biologische Ressourcen in Hanoi, Vietnam, in gemeinsamer Arbeit, dass die Grüne Wasseragame unter internationalen Schutz gestellt wird.

 

Der Antrag wurde auf der Basis von gemeinsamen in-situ Forschungsarbeiten zum Populationsstatus und dem Handel mit dieser Art erarbeitet. Ca. 70.000 wild gefangene Grüne Wasseragamen werden aus Vietnam jährlich in die USA und die EU importiert. Die Feldstudien im Rahmen der Forschungszusammenarbeit zeigen dagegen, dass diese semi-aquatische Art im Freiland nur noch in geringen Populationsdichten vorkommt. Mit der Listung unterliegt der internationale Handel mit Wildfängen nun einer Regulierung durch Nachhaltigkeitsprüfungen und Genehmigungspflichten in jedem Einzelfall.

 

Arche für den Artenschutz – mitten in Köln

Der Kölner Zoo engagiert sich auf vielen weiteren Feldern massiv für den Artenschutz. Unter den rd. 850 Arten, die der Zoo hält, sind 160, die laut Roter Liste der Weltnaturschutzunion als vom Aussterben bedroht („Critically Endangered“), stark gefährdet („Endangered“) oder gefährdet („Vulnerable“) gelistet sind. Der Anteil bedrohter und hochseltener Tiere an der Gesamtzahl der im Kölner Zoo heimischen Tiere wird stetig ausgebaut. So können seine Biologinnen und Biologen zum einen Reservepopulationen in Menschenhand aufbauen und idealerweise zu einem späteren Zeitpunkt durch Auswilderungen die natürlichen Bestände stärken. Zum anderen kann in Zoos sehr gut die Biologie bedrohter Arten erforscht und verstanden werden – was im Umkehrschluss beim Schutz wildlebender Artgenossen hilft. Schließlich kann man nur schützen, was man kennt – und man weiß, was eine Art gemäß ihrer Biologie braucht.

 

Exemplarisch für all dies stehen die Erfolge des Kölner Zoos beim Schutz der Philippinenkrokodile, der seltensten Panzerechsenart der Erde. Dem Aquariumsteam um Kurator Prof. Dr. Thomas Ziegler gelang vor rund zehn Jahren die erste Nachzucht in Menschenhand bei dieser Art in Europa. Man konnte dabei das Fortpflanzungs- und Brutverhalten dokumentieren und das Wissen an Naturschutzeinrichtungen auf den Philippinen weitergeben. Vor gut zwei Jahren gelang zudem die Rückführung zweier in Köln geschlüpfter Philippinenkrokodile. Sie werden nach einer Eingewöhnungszeit ausgewildert, um die Naturbestände auszubauen. Die nächste Rückführung von Kölner Philippinenkrokodil-Nachwuchs ist bereits in Vorbereitung.

 

Diese Erfolge sind den Biologen des Kölner Zoos auch bei anderen Arten gelungen. So steuerte der Kölner Zoo über Jahrzehnte die internationale Artenschutzarbeit zum Erhalt der Przewalskipferde. In der Wildbahn bereits ausgestorben, konnte durch Nachzuchten in Zoos und deren Auswilderung Wildbestände in Ungarn und der Mongolei aufgebaut werden. Heute sind es wieder mehrere Tausend Tiere, die durch die dortigen Steppen streifen. Auch bei den Wisenten engagiert sich der Kölner Zoo. Im vergangenen Herbst wurde eine im Dünnwalder Wildpark aufgewachsene Kuh als Teil einer Gruppe in Aserbaidschan ausgewildert.

 

Der Kölner Zoo hat allein seit 2010 rd. 2,3 Millionen Euro in Artenschutzprojekte auf der ganzen Welt gesteckt. Vom Flusspferdschutz im afrikanischen Staat Eswatini über den Einsatz für vietnamesische Amphibien und Reptilien bis zum Kampf für den Erhalt der heimischen Wechselkröte in der Kölner Bucht. Prof. Theo B. Pagel, Direktor des Kölner Zoos: „Der Artenschutz ist eine der drängendsten Aufgaben, der wir Menschen uns stellen müssen. 50 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkunft zeigen, wie lange das Artensterben bereits anhält. Es zeigt auch, dass künftig alle Akteure der Artenschutzarbeit noch konsequenter Schutzmaßnahmen umsetzen müssen. Wir freuen uns, dafür mit der Stadt Köln einen starken Partner an unserer Seite zu wissen.“

 

Pagel ist für den Zoo auch Co-Chairman der Initiative „Reverse the Red“. Sie wurde von Weltnaturschutzunion und Weltzooverband ins Leben gerufen, um durch noch verzahntere gemeinsame Maßnahmen verschiedener Akteure aus Politik, Wissenschaft und Kommunikation die Zahl der auf der Roten Liste befindlichen Arten zu senken.


Kölner Zoo - Pearl Ivory Robertus