Rom entlässt Missbrauchstäter aus dem Klerikerstand

Köln - 08. Juli 2023                                                                                Erzbistum Köln


  Rom entlässt Missbrauchstäter aus dem Klerikerstand

                 Papst Franziskus folgt Ersuchen von Kardinal Woelki

                                   

                                      Aktenordner (Symbolbild) (c) Rainer Sturm/ pixelio.de

                                      

Das kirchen­recht­liche Ver­fahren gegen den ka­tholischen Geist­lichen Bernhard Ue. ist ab­ge­schlossen: Auf Er­suchen von Kardinal Woelki im Jahr 2022 hat Papst Franziskus Ue. aus dem Kleriker­stand entlassen. Das ist die schärfste Strafe, die das Kirchen­recht für einen Kleriker vorsieht.

Mit der Ent­lassung aus dem Kleriker­stand ver­liert Ue. für immer alle mit der Priester­weihe verbundenen Rechte und Privi­legien. Er darf keine Sakra­mente mehr spenden, nicht seel­sorgerisch tätig sein und den priester­lichen Dienst in keiner Weise mehr ausüben.

Kar­dinal Woelki erklärt: „Die Ent­scheidung aus Rom begrüße ich sehr. Die Ent­lassung von Ue. aus dem Kleriker­stand ist mehr als ange­messen, auch wenn ich weiß, dass das Leid der Be­troffenen damit nicht wieder gut gemacht werden kann. Ich stehe für einen konse­quenten Weg der Prävention und Aufklärung.“

Im Jahr 2010 gab es in­folge einer An­zeige erstmals staatliche Er­mitt­lungen gegen Ue., diese wurden jedoch ein Jahr später ergebnis­los einge­stellt. Im Zuge kirchen­interner Auf­arbei­tungs­maßnah­men wurde der Fall im Jahr 2019 durch die Stabs­stelle Inter­vention erneut geprüft und not­wendige Schritte einge­leitet. Daraufhin nahm auch die Staats­anwalt­schaft ihre Ermitt­lungen wieder auf. Im April 2019 unter­sagte Kardinal Woelki Ue. die öffent­liche Ausübung des priester­lichen Dienstes und beurlaubte ihn.

Das Köl­ner Land­gericht verurteilte Ue. im Fe­bruar 2022 zu einer zwölf­jährigen Haft­strafe, das Ur­teil ist in­zwischen rechts­kräftig. Mit der Ent­lassung aus dem Kleriker­stand ist nun auch das sich daran an­schließende kir­chen­rechtliche Ver­fahren zu einem Abschluss gekommen.


(c) Erzbistum Köln